ITE Industrietechnik Elena GmbH

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Unsere Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen/Vertragsabschluß

Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Lieferers erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, falls der Käufer nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Auftragsbestätigung dessen widerspricht. Gleiches gilt für Zusicherung, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung des Auftrages getroffen werden.

Bei Bauleistungen gilt vorrangig die beigefügte Verdienungsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die vorhergehenden Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall nur, soweit in ihnen Regelungen getroffen werden, die nicht Gegenstand der VOB/B sind.

§ 2 Rücktritt von einem Vertrag über Bauleistungen

Tritt der Käufer aus Gründen, an denen uns kein Verschulden trifft, vom Vertrag zurück, so behalten wir uns das Recht vor, bis dahin entstandene Kosten und den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor. Der Rücktritt ist schriftlich zu richten an: Industrietechnik ELENA GmbH  Thomas-Müntzer-Weg 10 in 99998 Weinbergen/OT Höngeda

Widerrufsbelehrung:
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche nach dem Fernabsatzrecht erforderlichen Informationen erhalten haben und sämtliche für den elektronischen Geschäftsverkehr spezifischen Pflichten erfüllt sind. Bei einer Warenlieferung beginnt die Frist erst am Tag nach Erhalt der Sache zu laufen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt diese in Textform noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten haben und die vorgenannten Pflichten erfüllt sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache).
Der Widerruf ist zu richten an:
Industrietechnik ELENA GmbH  Thomas-Müntzer-Weg 10 in 99998 Weinbergen/OT Höngeda; Telefon: 0 36 01 - 85 66 67

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, soweit die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
    2.1 Umtausch- und Rückgaberecht

    Der Käufer hat das Recht, die Ware innerhalb von einem Monat nach deren Erhalt ohne Begründung zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die Mitteilung des Rücknahmeverlangens innerhalb dieses Zeitraums telefonisch oder auf dem Postwege unter:

    Industrietechnik ELENA GmbH  Thomas-Müntzer-Weg 10 in 99998 Weinbergen/OT Höngeda; Telefon: 0 36 01 - 85 66 67

    Die Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nach Eingang der Rücksendung der gelieferten Ware bei uns.
    Für die Rücksendung ist - soweit möglich - die Originalverpackung zu verwenden. Bei der Rücksendung technischer Geräte sind sämtliche Garantie- und Service-Unterlagen beizufügen. Rücksendungen gehen an folgende Adresse:

    Industrietechnik ELENA GmbH  Thomas-Müntzer-Weg 10 in 99998 Weinbergen/OT Höngeda

§ 3 Preise

Es gelten ausschließlich die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart ab Firma/Lager ausschließlich der Kosten für Verpackung (Abholpreise). Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die dem Käufer/Besteller überlassene Ware ist sofort zahlbar.

Wir liefern ausschliesslich gegen Vorkasse ohne Abzug, Lieferung auf Rechnung ist nicht moeglich.

Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Lieferer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden zu verlangen. Die Geltendmachung sonstiger Rechte bleibt unberührt.

Gerät der Käufer mit der Zahlung länger als 4 Wochen in Verzug oder liegen begründete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Käufers vor, so kann der Lieferer die weitere Durchführung des Vertrages mit dem Käufer einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller offenen Forderungen verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Lieferer beruht, ist ausgeschlossen.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen

Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Die Lieferfrist/Leistungsfrist beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer/Besteller zu bewirkenden Erfüllung der baulichen Voraussetzungen, sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.

Sofern der Lieferer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Lieferers.

Treten aufgrund von Hindernissen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, Liefer- und Leistungsverzögerungen ein, so ist der Lieferer berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Kommt der Käufer mit der Annahme von Lieferungen länger als drei Wochen in Verzug, so ist der Lieferer so ist der Lieferer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten Nachfrist von drei Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann der Lieferer 20% des Lieferpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Lieferungsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Firma bzw. das Lager des Lieferers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers/ Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 7 Montagevoraussetzungen

Der Besteller hat dem Lieferer vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie zur Benutzung zu überlassen. Die während der Montagezeit anfallenden Verbrauchskosten trägt der Besteller. Die für die Montage nötigen Unterlagen sind dem Lieferer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

Für etwa entstehende bauliche, statische oder sonstige Berechnungen einschließlich diesbezüglicher Beratungsleistungen ist der Besteller selbst verantwortlich. Er hat sie auf seine Kosten im eigenen Namen in Auftrag zu geben, sofern er selbige zur Realisierung des Gesamtauftrages für notwendig erachtet.

Die für die Durchführung der Montagearbeiten erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Besteller auf seine Kosten einzuholen. Erforderliche Anmeldungen sind vom Besteller zu Bewirken.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer zustehen.

Solange die von uns gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf sie weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Veräußert der Käufer die Waren, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Der Käufer tritt diese Forderungen hiermit an uns ab.

Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit anderen Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung des Kaufpreises kann die gelieferte Ware von uns zurückgenommen werden. Die hierfür entstehenden Kosten, auch für Wertminderung, Abnutzung, Überprüfung und Neuverpackung gehen zu Lasten des Käufers.

§ 9 Konstruktions- und Formänderung

Der Lieferer kann Konstruktions- und Formänderung des Lieferungsgegenstandes vornehmen, sofern diese Änderungen nicht grundlegender art sind und der Vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Unsere Gewährleistung beträgt für alle Artikel 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Etwaige Ansprüche des Käufers beschränken sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl und sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen nicht für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafter Montage oder Bedienung, chem. oder elektrische Einflüsse entstehen.

Bei fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Besteller/Käufer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen, wenn der Gegenstand der Gewährleistung eine Bau- oder Montageleistung ist.

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung schriftlich mitgeteilt werden. Kommt der Besteller/Käufer dieser Pflicht nicht nach, so sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers/Käufers ausgeschlossen.

Weitgehende Ansprüche als unter Ziffer 1 beschrieben wie Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, Sachschäden, Personalschäden und jegliche Folgeschäden sind ausgeschlossen.

§ 11 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist nach Wahl des Lieferers dessen Hauptsitz oder dessen Niederlassung, sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz ebenso auch Erfüllungsort.

§ 12 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Jan. 2007